Mitgliedsbeiträge
Familienbeitrag - 120 Euro
Erwachsener - 70 Euro
Schüler ab 18 Jahre / Student / Azubi - 50 Euro
1. Kind / Jugendlicher bis 18 Jahre - 30 Euro
2. Kind - 25 Euro
ab dem 3. Kind - beitragsfrei
Mitgliedsbeiträge pro Jahr
Informationen
Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beiträge werden stets im ersten Monat des Beitragszeitraumes fällig und werden für ein Jahr im Voraus per Lastschrift eingezogen. Der Beitragszeitraum beginnt mit dem Datum auf dem Antragsformular und wird anteilig für das laufende Kalenderjahr eingezogen. Danach gilt Beitragszeitraum ist gleich Kalenderjahr.
Mit dem Familienbeitrag ist die Familie einschließlich der Kinder unter 18 Jahren, Schüler und Studenten bis max. 25 Jahren, Mitglied.
Über 18-jährige, die nicht mehr Schüler oder Studenten sind, sind selbstständige Mitglieder.
Bei einem Studium / Ausbildung oder weiter schulischer Tätigkeit ist eine entsprechende gültige Bescheinigung vorzulegen.
Für jedes Mitglied ist eine Mitgliederkarte auszufüllen.
Mit nur einem Jahresbeitrag und einer Mitgliedschaft im TVH, ist es möglich, in mehreren Abteilungen/Gruppen teilzunehmen.
Sonderregelung: der TVH mit seiner Leichtathletikabteilung kooperiert mit dem LG Steinlach-Zollern e.V. Hier kann zum Mitgliedsbeitrag des TVH ein Abteilungsbeitrag fällig werden, um eine Differenz der unterschiedlichen Beiträge zwischen dem TVH und dem LG Steinlach-Zollern e.V. auszugleichen.
Änderungen der persönlichen Daten (Name/Anschrift etc.), Kontoverbindung, Abteilungswechsel, Austritt usw. sind der Geschäftsstelle unverzüglich zu melden.
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Kündigung bis spätestens 30.09. an die Geschäftsstelle und wird zum Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam.